Bezahlbar privat versichert – auch im Ruhestand
Kurz gesagt: Die PKV wird im Alter nicht automatisch unbezahlbar. Altersrückstellungen, der gesetzliche Zuschlag ab 21, ein Beitragsentlastungstarif und der Wegfall des Krankentagegelds senken den Beitrag im Ruhestand. Wer früh plant, zahlt später deutlich weniger. Ich zeige Ihnen, wie Sie Ihren Beitrag im Alter stabil halten. (Stand: November 2026, Autor: Philipp Lermer)
So bleibt Ihr Beitrag im Alter bezahlbar
Altersrückstellungen
Ein Teil Ihres Beitrags wird von Beginn an für das Alter angespart und dämpft spätere Erhöhungen.
Gesetzlicher Zuschlag
Zwischen 21 und 60 zahlen Sie 10 % Zuschlag, der ausschließlich zur Beitragsentlastung ab 65 verwendet wird.
Beitragsentlastungstarif
Sie zahlen heute einen Zusatzbeitrag und senken damit Ihren Beitrag ab Rentenbeginn um einen festen Betrag. Arbeitgeberzuschuss und steuerliche Absetzbarkeit sind möglich.
Krankentagegeld entfällt
Mit Rentenbeginn brauchen Sie kein Krankentagegeld mehr – dieser Beitragsteil fällt weg.
Tarifwechsel im Alter
Auch mit 65 oder 75 können Sie innerhalb Ihres Versicherers in günstigere Tarife wechseln, ohne Altersrückstellungen zu verlieren.
Standard- und Basistarif
Als Notlösung gibt es Sozialtarife mit begrenztem Beitrag. Sie sollten der letzte Schritt sein, nicht der erste.
Ihr Fahrplan für den Ruhestand
- Aktuellen Tarif und Beitragsentwicklung prüfen
- Beitragsentlastung rechtzeitig vor Rentenbeginn einplanen
- Selbstbehalt an die Lebensphase anpassen
- Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen lassen
- Einkommen im Alter dem Beitrag gegenüberstellen
Auch interessant
Häufige Fragen
Nicht zwangsläufig. Mit Altersrückstellungen, Beitragsentlastung und rechtzeitigem Tarifwechsel bleibt der Beitrag in den meisten Fällen gut planbar.
Lassen Sie Ihren Beitrag im Alter durchrechnen
Ich zeige Ihnen, wie sich Ihr Beitrag bis zur Rente entwickelt und was Sie heute tun können.